LVR-ADR erklärt den Kugelgasbehälter Ehrenfeld zum Baudenkmal
„Nun ist es amtlich, der Kugelgasbehälter in Ehrenfeld ist ein Industriedenkmal. Dies stellt das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland eindeutig fest. Ehrenfeld ist um ein bedeutendes industrie- und technikgeschichtliches Denkmal reicher“, kommentiert Dr. Dieter Brühl, Vorsitzender der Bürgervereinigung Köln-Ehrenfeld und Sprecher der BI Gaskugel Ehrenfeld, die gutachterliche Stellungnahme der Landes-Denkmalbehörde.
„Der Kugelgasbehälter in Köln-Ehrenfeld ist einschließlich Fundament und umgebender Freifläche im beschriebenen Umfang ein Baudenkmal gemäß §2 DSchG NRW. Er ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen und für die Entwicklung der Arbeitsverhältnisse. Seine Erhaltung und Nutzung liegen aus wissenschaftlichen Gründen – hier: technikhistorischen und ortsgeschichtlichen Gründen – im öffentlichen Interesse“, heißt es eingangs in der vorläufigen gutachterlichen Stellungnahme des LVR-ADR.
Wie das Gutachten darlegt, erfüllt der Kugelgasbehälter Ehrenfeld folgende wesentliche Kriterien, die den Denkmalwert begründen:
- Bedeutend für die Geschichte des Menschen
- Bedeutend für die Stadt Köln und die Ortsgeschichte
- Bedeutend für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im Rheinland
Außerdem benennt das LVR-ADR wichtige technikgeschichtliche und ortsgeschichtliche Gründe für einen Erhalt des Industriedenkmals Kugelgasbehälter Ehrenfeld.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland nach eingehender und sorgfältiger Recherche dem Kugelgasbehälter in Ehrenfeld den Denkmalwert zuerkennt. Wir haben in Ehrenfeld nun ein neues Industriedenkmal, das es gilt zu erhalten und im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs zum Max-Becker-Areal, ohne Wenn und Aber zu integrieren. Gründe, an denen ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Erhaltung des Ehrenfelder Gasspeichers geltend gemacht werden können, gibt es viele. Wir haben den Stadtkonservator Dr. Werner am 11. März 2022 aufgefordert, auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens der Landeskonservatorin den Ehrenfelder Kugelgasbehälter in die Denkmalliste der Stadt Köln einzutragen und den Weg dafür freizumachen“, sagt Dr. Dieter Brühl.